Die nachfolgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

werden mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion sowie dem Nach- und Freihandverkauf anerkannt

1.
Allgemeines
Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von Stefan Freiherr von Reibnitz, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator, (im folgenden Versteigerer genannt) für „Reibnitz Auktionen GmbH“ im Namen und auf Rechnung des Einlieferers, gegen sofortige Barzahlung durchgeführt. Vertragspartner des Bieters ist einzig der Einlieferer, der Versteigerer ist Vertreter des Einlieferers. Die Namhaftmachung des Einlieferers ist gewährleistet. Eigenware sofern vorhanden ist im Besitzverzeichnis gesondert aufgeführt.
 
2.
Gewährleistung
Die gesamte Auktionsware kann vor der Auktion an den Vorbesichtigungstagen besichtigt und geprüft werden. Sie ist gebraucht und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befindet. Ersatzstücke im Sinne einer Nachlieferung § 439 BGB existieren nicht. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet er sich, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht § 438 BGB vorgetragene und begründete Mängelrügen des Ersteigerers unverzüglich an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten.

Der Versteigerer übernimmt bezüglich der versteigerten Gegenstände weder Beschaffenheits-noch Haltbarkeitsgarantien. Beschreibungen im Katalog wie Angaben von Maßen, Gewicht, Vollständigkeit Erhaltungszustand usw. wurden nach bestem Wissen und Gewissen in den Katalog aufgenommen, dienen aber nur zur Abgrenzung der Auktionsgegenstände untereinander und stellen keine kaufrechtlichen Beschaffenheitsangaben, insbesondere keinen Antrag auf Abschluss einer Beschaffenheitsvereinbarung dar. Irrtum vorbehalten. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nur gelegentlich erwähnt. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand der Auktionsware begründen ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung. Entsprechendes gilt für mündliche und schriftliche Auskünfte, die sich ein Ersteigerer von Mitarbeitern des Versteigerungshauses einholt. Mit Zuschlag geht die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über.

 
3.
Gebote
Der Aufruf beginnt mit dem Ruf-Preis. In der Regel wird um 10 Prozent mindestens jedoch um 10,00 € gesteigert. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bieter, der dem Versteigerer nicht bekannt ist, nicht zu Beginn der Auktion Sicherheit leistet. In diesem Fall bleibt das vorangegangene Gebot verbindlich. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand wirksam sofern nicht ein verbindlicher Zuschlag erteilt wurde. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nicht nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes kein Übergebot gegeben wird und der vom Auftraggeber vorgeschriebene Mindestpreis erreicht ist. Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen und / oder außerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurückziehen. Jeder Bieter ist verpflichtet sich eine Bieternummer an der Rezeption zu leihen. Neukunden haben sich ausreichend zu legitimieren.
   
4.
Zuschlag unter Vorbehalt
Ist der vorgegebene Mindestpreis des Einsenders nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag „Unter Vorbehalt“. Der Bieter auf die Dauer von vier Wochen an sein Gebot gebunden. Den Zuschlag Vorbehalt kann der Einsender annehmen oder auch ablehnen. Erhält der Bieter nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltslosen Zuschlag, so erlischt er. Wird ein Vorbehalt durch den Einsender nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehaltes, an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehaltes überlassen, sich über die Genehmigung seines Gebotes selbst zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlages genügen ein Telefonat mit dem Bieter und die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung (Rechnung) an die vom Bieter genannte Adresse. Der Kaufpreis ist innerhalb 6 Werktagen zu bezahlen und die ersteigerten Waren abzuholen, danach wird vom Auktionshaus keinerlei Haftung für die nicht abgeholten Gegenstände übernommen. Transport und Versand gehen zu Risiko und Lasten des Käufers.
   
5.
Zuschlag
Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Uneinigkeit über einen Zuschlag kann der Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag sofort zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen; er kann aber auch den Zuschlag auf das nächst niedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen.
   
6.
Versteigerer Provision
Das zugeschlagene Gebot (Kaufpreis) ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25 % (Provision 21 %, zzgl. 19 % MwSt .auf Provision) erhoben. Der Zuschlag verpflichtet zur unverzüglichen Abnahme und zur Barbezahlung des Bruttokaufpreises (Kaufpreis und Aufgeld). Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung des Bruttopreises und Übergabe über. Jeder Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Bei Erwerb durch erteilten Bietauftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 6 Werktagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen. Das Auktionshaus ist nicht verpflichtet Zahlungen in ausländischer Währung entgegenzunehmen. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach geleisteter Barbezahlung ausgeliefert. „Reibnitz Auktionen GmbH“ ist im Verzugsfall berechtigt, den gesamten Kaufpreis im eigenen Namen gegen den Ersteigerer gerichtlich geltend zu machen.
   
7.
Zahlungsverzug
Eine Stundung des Kaufpreises kann nicht gewährt werden. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Käufer zur Bezahlung von Verzugszinsen in Höhe von 2,0 Prozent je angebrochenem Monat sowie Lager-Nebenkosten in Höhe von 3,50 € pro Artikel und Tag. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden behält sich „Reibnitz Auktionen GmbH“ vor.
„Reibnitz Auktionen GmbH“ kann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In letzterem Fall verliert der Ersteigerer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf einer neuen Auktion noch einmal versteigert werden. Für einen evtl. Mindererlös haftet der Ersteigerer, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut.
   
8.
Versand
Der Erfüllungsort für die Übereignung der ersteigerten Gegenstände sind die Geschäftsräume des Versteigerers. Ein Anspruch auf Versand der ersteigerten Gegenstände besteht nicht. Ein Versand erfolgt nur ausnahmsweise und auf ausdrückliche Beauftragung durch den Ersteigerer und auf seine Kosten und Gefahr. Die Kosten für Verpackung und Versendung werden nach Aufwand berechnet und sind im Voraus oder gegebenenfalls als Nachnahme vom Ersteigerer zu leisten. Der Versand ist nicht durch das Auktionshaus zu versichern. Die Versicherung ist Sache des Käufers. Graphiken und Gemälde werden nur ohne Wechselrahmen, bzw. Glasscheiben versandt.
Während und unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Mitarbeiter einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten. Rechnungen werden auf Wunsch in der Woche nach der Auktion geschrieben und zugesandt. Jeder Besucher, der sich in den Geschäftsräumen des Versteigerers aufhält, haftet für jeden von ihm verursachten Schaden auch ohne sein Verschulden. Der Versteigerer kann Personen aus besonderen Gründen, insbesondere wegen Störung der Versteigerung, von der weiteren Teilnahme ausschließen.
   
9.
Telefonische Gebote
Wenn Sie unserem Hause bekannt sind, haben Sie die Möglichkeit per Telefon mit zu bieten. Telefonbieter werden auf Kosten des Versteigerers angerufen. Hierfür benötigen wir eine Anrufaufforderung von Ihnen, dass wir Sie beim Aufruf der Sie interessierenden Katalog-Nr. anrufen sollen. Sie werden ca. 5 Nummern vor der Katalog-Nummer angerufen. Telefonisches Mitbieten ist erst bei Objekten ab einem Rufpreis von 250,- € möglich. Mit Anruf gilt der Rufpreis beim Telefonbieter geboten. Sollte der Telefonische Bieter nicht zu erreichen sein, kann über den Rufpreis nicht mehr hinaus geboten werden. Auch wenn der telefonische Bieter nicht in der Lage ist kurzfristig seine ersteigerten Objekte in Empfang zu nehmen ist er zur unverzüglichen Überweisung des Zuschlagpreises zzgl. 25 % Aufgeld (inkl.19 % MwSt.) verpflichtet. Telefonische und schriftliche Gebote sind bis zu 4 Wochen nach der Auktion bindend.
Bieter aus dem Ausland haben eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.
   
10.
Sonstiges
Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgt ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.
   
11.
Salvatorische Klausel
Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut. Zahlungs- und Erfüllungsort für beide Teile ist Pfarrkirchen. Gerichtsstand ist Eggenfelden. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich, die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
Stand 06/2008

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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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REIBNITZ
Auktionen seit 1980 GmbH

Kolpingstraße 8
84347 Pfarrkirchen

Geschäftsführer:
Stefan W.
Freiherr von Reibnitz

Tel.: 08561 - 910 240
Fax: 08561 - 910 242

E-MAIL:
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